Manchmal kommen junge Menschen in ihrem Alltag nicht mehr zurecht – sei es in der Schule, zuhause oder mit sich selbst. Häufig überfordert diese Situation die ganze Familie und es entstehen Konflikte. In diesen Fällen steht die Erziehungsbeistandschaft Oberallgäu der KJF Soziale Angebote Allgäu verlässlich an Ihrer Seite!
Art | ambulante Erziehungshilfe nach § 30 SGB VIII |
Zugangsvoraussetzung | Beantragung beim Jugendamt Oberallgäu durch sorgeberechtigte Eltern |
Dauer | individuelle Festlegung im Hilfeplangespräch |
Zielgruppe | Familie oder alleinerziehendes Elternteil aus dem Landkreis Oberallgäu mit mindestens einem minderjährigen Kind |
Finanzierung | Jugendamt |
Die Erziehungsbeistandschaft Oberallgäu begleitet Ihr Kind in schwierigen Zeiten. Die Expert*innen hören Ihrem Kind zu und helfen ihm weiter. Sie kümmern sich um den jungen Menschen und um alles, was für ihn im Leben wichtig ist.
Die erfahrenen Fachkräfte
Die Erziehungsbeistandschaft begleitet und unterstützt Ihr Kind in seiner Entwicklung. Unser gemeinsames Ziel ist es, dass Ihr Kind
In der Beratung werden Ihre Familie und Ihr soziales Umfeld soweit wie möglich miteinbezogen. Die Inhalte der Unterstützung sind vielfältig und richten sich nach der persönlichen Situation Ihres Kindes und Ihrer Familie:
Die Erziehungsbeistandschaft ist kostenfrei und kann nur in Anspruch genommen werden, wenn Sie vom Jugendamt genehmigt wurde. Hierfür stellen Sie als sorgeberechtigte Eltern einen Antrag auf Erziehungsbeistandschaften beim Jugendamt Oberallgäu. Gerne unterstützen wir Sie auf diesem Weg.
Sie suchen weitere Beratung für sich oder Ihr Kind im Landkreis Oberallgäu? Wir sind für Sie da!