Junge Menschen stoßen im Laufe ihrer Entwicklung auf große Herausforderungen. Manchmal ist die Bewältigung dieser Entwicklungsaufgaben nicht einfach – und verursacht Konflikte in der Schule oder Zuhause.
Eine individuelle Begleitung der Erziehungsbeistandschaften Unterallgäu, die zur KJF Soziale Angebote Allgäu gehören, kann Ihrem Kind in dieser Situation Halt und Orientierung bieten.
Art | ambulante Erziehungshilfe nach § 30 SGB VIII |
Zugangsvoraussetzung | Beantragung beim Jugendamt Unterallgäu über sorgeberechtigte Eltern |
Dauer | individuelle Festlegung im Hilfeplangespräch |
Zielgruppe | Familie oder alleinerziehendes Elternteil aus dem Landkreis Unterallgäu mit mindestens einem minderjährigen Kind |
Finanzierung | Jugendamt |
Die Erziehungsbeistandschaft Unterallgäu unterstützt Ihr Kind in einer schwierigen Lebensphase. Die Expert*innen nehmen die individuelle Lebenssituation Ihres heranwachsenden Kindes in den Blick und bieten konkrete Hilfe und Beratung im Alltag.
Die erfahrenen Fachkräfte
Die Erziehungsbeistandschaft unterstützt und motiviert Ihr heranwachsendes Kind bei der Bewältigung von Entwicklungsaufgaben.
Unser gemeinsames Ziel ist es, dass Ihr Kind
Unser Angebot setzt Freiwilligkeit und aktive Mitarbeit des jungen Menschen voraus. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit uns ist die wichtigste Grundlage. Die erprobten Arbeitsmethoden richten sich nach der individuellen Situation und Lebensphase Ihres Kindes.
Die Fachkräfte beziehen Ihre Familie und Ihr soziales Umfeld soweit wie möglich in die Beratung ein. Die Inhalte und Formen der Unterstützung umfassen unter anderem:
Ihr Weg zu uns
Als sorgeberechtigte Eltern stellen Sie für die Erziehungsbeistandschaft einen Antrag beim Kreisjugendamt Unterallgäu. Wird dieser genehmigt, ist das Angebot für Sie kostenfrei. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung.
Weitere Beratungs- und Hilfsangebote zum Thema Erziehung und Familie im Landkreis Unterallgäu: