Clearing / InobhutnahmeWohnen
Es gibt Situationen in Familien, in denen Eltern und Kinder nicht mehr miteinander zurechtkommen und es schnelle Hilfe braucht! Wenn Konflikte oder schwierige Situationen allen über den Kopf wachsen und es zumindest im Moment nicht mehr miteinander geht, kann das Jugendamt auch kurzfristig Kinder und Jugendliche in einer der Wohngruppen der KJF Soziale Angebote Allgäu unterbringen.
Im Rahmen des Clearings schauen wir gemeinsam mit dem Kind oder Jugendlichen, den Eltern und dem Jugendamt genauer, wie es weitergehen kann.
Auf einen BlickKurzinfos
Plätze | 4 Plätze in verschiedenen Gruppen |
Alter | 6 bis 18 / 21 Jahre |
Standort | Memmingen |
Räumlichkeiten | überwiegend Einzelzimmer, mehrere Badezimmer, Wohneinheiten mit Gemeinschaftsräumen, Küche, Esszimmer und Büro |
Dauer | reguläres Clearing (3 bis 4 Monate); kurzfristiges Clearing (wenige Tage bis 2 Wochen) |
Finanzierung | Jugendamt |
Zugangsvoraussetzungen | als reguläre Aufnahme mit Clearingauftrag (§34,§35a SGB VIII) oder Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII) – siehe auch Fachinformationen |
Schnelle Hilfe und EntlastungKonzept
Manchmal sind Situationen durch Krankheit, hohe Belastung oder scheinbar unlösbare Konflikte so verfahren, dass ein Zusammenleben von Kindern und Eltern – zumindest für den Moment – nicht mehr möglich ist.
Dafür bieten wir in der KJF Soziale Angebote Allgäu einen sicheren Platz auf Zeit. Das Kind oder die*der Jugendliche wohnt dann in einer unserer Wohngruppen gemeinsam mit anderen Kindern und Jugendlichen.
Während unseres Clearings bieten die Betreuer*innen einen verlässlichen Rahmen, an dem sich die Kinder und Jugendlichen orientieren können. Verlässliche Strukturen, Rituale, Rückzugsräume und Ruhe bieten Sicherheit und Schutz. Die Betreuer*innen sind da, hören zu und schaffen Entlastung.
In einem nächsten Schritt geht es im Clearing dann darum, zu schauen, was eigentlich los ist:
- Wo liegen die Probleme des Kindes oder Jugendlichen
- Gibt es einen Weg, dass Eltern und ihr Kind wieder einen Weg miteinander finden
- Wie lassen sich die Probleme gemeinsam mit den Eltern lösen
- Was braucht das Kind oder die*der Jugendliche, dass es ihr*ihm gut geht
Hierbei können auch unser psychologischer und pädagogischer Fachdienst gute Hilfe leisten.
Ein kurzfristiges Clearing kann bis zu zwei Wochen dauern, ein reguläres Clearing drei bis vier Monate. Während dieser Zeit wird mit Kind, Jugendlichem, Eltern und Jugendamt erarbeitet, wie es weitergehen kann.
Ist während der Clearingphase die schulische oder berufliche Perspektive erst noch zu klären, so wird das Kind oder die*der Jugendliche während der Schulzeit innerhalb der Einrichtung KJF Soziale Angebote Allgäu betreut.
Neben unseren Wohngruppenhäusern stehen in unmittelbarer Umgebung verschiedene Spiel- und Sportmöglichkeiten zur Verfügung – Spiel und Spaß und das Miteinander in einer Gruppe gehören bei uns einfach mit dazu.
Situation klären – Perspektive entwickelnZiel
Ziele des Clearings:
- Entlastung für Familien und Kinder oder Jugendliche in schwierigen Situationen
- Klärung der Situation des Kindes oder Jugendlichen und der Familie
- bei Bedarf ärztliche, psychologische oder kinder- und jugendpsychiatrische Abklärung
- gemeinsame Klärung, ob eine schnelle Rückkehr in die Familie möglich ist oder ob ein längerfristiges Wohnen in einer Wohngruppe hilfreich / notwendig ist
- Perspektive entwickeln, wie es schulisch oder beruflich weitergeht
Kann ein Kind oder ein*e Jugendliche*r zunächst nicht nach Hause zurückkehren, besteht die Möglichkeit auf ein längerfristiges Wohnen in einer unserer Wohngruppen:
- Heilpädagogisches Wohnen für Kinder (6 bis 14 Jahre)
- Heilpädagogisches Wohnen für Jugendliche (12 bis 18 Jahre)
- Therapeutisches Wohnen für Jugendliche (12 bis 18 Jahre)
Unsere heilpädagogischen oder therapeutischen Wohngruppen bieten Geborgenheit und Schutz. Feste Strukturen und Ansprechpersonen helfen, sich wohlzufühlen und einen guten Alltag zu erleben.
Enge Betreuung und feste AnsprechpersonenUnterstützung für Kinder, Jugendliche und Familien
In den Wohngruppen arbeiten pädagogische Fachkräfte. Sie unterstützen das Kind oder die*den Jugendlichen während des Aufenthalts in der Wohngruppe.
Zusätzlich begleiten die Erziehungsleitung und der psychologische Fachdienst bei Fragen und Problemen. Sie sind auch Ansprechpersonen und Unterstützung für die Eltern. Zuhören, Hineinfühlen und ein offener Blick für die unterschiedlichen Bedürfnisse – damit gute Wege entstehen.
Darüber hinaus vermitteln die Betreuer*innen bei Bedarf Hilfe über Kooperationen der KJF Soziale Angebote Allgäu in folgenden Einrichtungen:
- die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie der KJF Klinik Josefinum in Kempten
- eine Praxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie mit Sozialpsychiatrievereinbarung
- niedergelassene Kinder- und Hausärzte
Kindergarten, Schule und BerufsausbildungGut zu wissen
Für Jugendliche, die die Schule abgeschlossen oder abgebrochen haben und bei denen nicht klar ist, wie es weitergehen soll, ist die tagesstrukturierende Jugendhilfemaßnahme START das richtige Angebot.
Folgende Kitas oder Schulen kannst du von unseren Wohngruppen aus besuchen:
- Unsere Kindertagesstätte Sankt Hildegard oder ortsnahe Kindertagesstätten
- Schulvorbereitende Einrichtung (SVE)
- Grundschulen Memmingen
- Mittelschulen in Memmingen
- Sonderpädagogisches Förderzentrum in Memmingen
- Realschulen in Memmingen
- Gymnasium in Memmingen
- Wirtschaftsschule in Memmingen
- FOS / BOS in Memmingen
- Unsere Förderberufsschule Kempten (nach individueller Prüfung der Transportmöglichkeiten)
- Unsere Philipp-Neri-Schule in Kempten (Förderzentrum mit Schwerpunkt emotional-soziale Entwicklung)
Die KJF Soziale Angebote Allgäu sowie die Agentur für Arbeit stellen dir verschiedene Maßnahmen zur Berufsvorbereitung und Berufsorientierung zur Verfügung. Mehr dazu erfährst du unter Ausbildung und Beruf.
Hilfeart und RechtsgrundlagenFachinformation
Clearingplatz in einer heilpädagogischen oder heilpädagogisch-therapeutischen Wohngruppe auf der Basis von §§ 34, 35a, 41 SGB VIII oder auch in Form einer Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII)
Besondere Stärken der Einrichtung
- Clearingplätze sind in bestehenden Wohngruppen integriert, sodass die Kinder bzw. Jugendlichen auf eingespielte, haltgebende Strukturen treffen
- erfahrene und innovative Teams mit dem guten Blick für die Bedarfe des einzelnen Kindes oder Jugendlichen
- individuell abgestimmte Zusammenarbeit mit den Eltern / Sorgeberechtigten und dem Sozialdienst des Jugendamtes
- eine gute Ausgewogenheit von haltgebender Struktur und individueller Förderung in der Pädagogik
- starke Unterstützung im Clearing durch psychologischen und pädagogischen Fachdienst
- enge Vernetzung mit ambulanten oder stationären Hilfen der Kinder- und Jugendpsychiatrie
- weiterführende Hilfen durch ausdifferenziertes Angebot im Wohnen, beruflichen, berufsvorbereitenden oder tagesstrukturierenden Maßnahmen der Jugendhilfe und der Agentur für Arbeit
Aufnahmerelevante Problemlagen
- eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder der*des Jugendlichen
- Kinder und Jugendliche, bei denen zur Klärung der Problemlagen ein Clearing durchgeführt werden soll
- Kinder und Jugendliche, die nur kurzfristig in einer stationären Wohngruppe untergebracht werden sollen – bis zur Klärung oder zum Beginn einer anderen Hilfemaßnahme
- Verhaltensauffälligkeiten im Zusammenhang mit Verwahrlosung
- Entwicklungsstörungen
- Störungen im Sozialverhalten
- Anpassungsstörungen
- reaktive Störungen aufgrund von Traumata
- reaktive Störungen aufgrund familiärer Belastungssituationen
- Kinder und Jugendliche, die als unbegleitete Minderjährige mit ihren spezifischen Problemlagen nach Deutschland kommen und vom Jugendamt in Obhut genommen werden
Eine Aufnahme ist nicht möglich bei
- akuter psychotischer Erkrankung
- akuter Suchterkrankung
- akuter Suizidalität
- starker geistiger oder körperlicher Behinderung, die zu einer Überforderung der*des Betroffenen oder der Gruppe führt
- akuter Selbst- oder Fremdgefährdung