Die Erziehung Ihrer Kinder und Ihr Familienalltag kosten Sie viel Kraft? Hinzu kommen womöglich weitere Herausforderungen wie Geldsorgen oder gesundheitliche Probleme? Die Sozialpädagogische Familienhilfe Oberallgäu der KJF Soziale Angebote Allgäu ist für Sie da!
Art | ambulante Erziehungshilfe nach § 31 SGB VIII |
Zugangsvoraussetzung | Beantragung durch sorgeberechtigte Eltern beim Jugendamt |
Zielgruppe | Familie oder alleinerziehendes Elternteil aus dem Landkreis Oberallgäu mit mindestens einem minderjährigen Kind |
Finanzierung | Jugendamt |
Die Familienhilfe besucht Sie wöchentlich bei Ihnen zuhause und lernt Ihren Familien- und Erziehungsalltag kennen. Unsere erfahrenen Fachkräfte suchen gemeinsam mit Ihnen nach Lösungen für Ihre persönliche Situation, damit das gemeinsame Familienleben besser gelingt.
Wir geben Ihnen konkrete Hilfestellungen und beraten Sie
Die Sozialpädagogische Familienhilfe stärkt Ihr Familienleben und hilft Ihnen bei Fragen der Erziehung. Unser gemeinsames Ziel ist es,
Die Sozialpädagogische Familienhilfe findet in Ihrem gewohnten Lebensumfeld statt. Sie können unseren erfahrenen Fachkräften vertrauen: Sie begegnen Ihnen mit Wertschätzung und Respekt. Als feste und verlässliche Ansprechpartner*innen hören sie Ihnen zu und geben Ihnen Halt und wertvollen Rat.
Neben der Begleitung zuhause organisiert die Familienhilfe für Ihre Kinder auch familienübergreifende Angebote, Freizeitaktivitäten und Gruppenveranstaltungen. Diese ermöglichen den Kontakt zu Menschen in ähnlichen Lebenssituationen. Der Austausch untereinander und die gemeinsamen Erlebnisse stärken das Selbstbewusstsein und Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten.
Ihr Weg zu uns
Die Sozialpädagogische Familienhilfe muss von Ihnen als sorgeberechtigte Eltern beim Jugendamt Oberallgäu beantragt werden. Wird der Antrag genehmigt, ist die Erziehungshilfe für Sie kostenlos. Gerne unterstützen wir Sie auf diesem Weg!
Weitere Hilfe zu Erziehungsfragen für Sie und Ihre Familienangehörigen